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Datum
04.08.2015

Vorsorgen beliebter als Dienstwagen

Bei der Wahl des Arbeitgebers ist die betriebliche Altersvorsorge für viele Arbeitnehmer nach dem Gehalt die wichtigste Leistung. Überzeugend sind vor allem die Ersparnisse bei Sozialabgaben und Steuervorteile.

Vorsorgen beliebter als Dienstwagen
(contrastwerkstatt)

Im Wettbewerb um die besten Fach- und Führungskräfte müssen Arbeitgeber genau hinhören. Denn die Leistungsträger von heute sind anspruchsvoll – vor allem, wenn sie zwischen mehreren vergleichbaren Job-Angeboten wählen können. Für die Arbeitgeberwahl ist besonders wichtig, dass die Unternehmen ihnen gute Zusatzleistungen bieten können. Hier steht laut Forsa-Umfrage die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ganz weit oben: Nach dem Gehalt ist sie das Top-Kriterium – noch vor anderen Zusatzleistungen wie Dienstwagen, Kantine oder Jobticket (siehe Grafik).

Stellenwert Altersvorsorge
(MLP)

Sparen aus dem Bruttogehalt

Und wie funktioniert eine bAV? Das Beispiel der häufig genutzten Entgeltumwandlung zeigt es: Ein Teil des Bruttogehalts fließt jeden Monat in eine bAV – und ist deshalb weder steuer- und in bestimmten Grenzen sozialabgabenpflichtig. Das bedeutet: Der Sparer merkt beispielsweise nur, dass er monatlich 40 Euro weniger netto in der Tasche hat. Der tatsächliche Sparbetrag je nach Einkommenssituation und Steuerklasse durch die staatliche Förderung beträgt aber 85 Euro. Der Betrag, der monatlich direkt vom Bruttogehalt in die bAV fließt, ist also mehr als doppelt so hoch. Monat für Monat.

Außerdem: Nicht nur der Mitarbeiter, auch der Arbeitgeber spart Sozialabgaben, wenn Gehalt in eine bAV umgewandelt wird. Gibt der Arbeitgeber seinen eingesparten Anteil an den Angestellten weiter, lässt sich das Plus für den Arbeitnehmer nochmals steigern (siehe auch: weitere Informationen). „Unsere Berater unterstützen Arbeitgeber auch hier bei der passenden Umsetzung“, sagt Ralf Raube, Leiter Geschäftsbereich betriebliche Vorsorge bei MLP. Übrigens: Jeder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Angestellte hat Anrecht auf eine bAV. Grundsätzlich gibt es dazu fünf Formen: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage.

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